Corporate Social Responsibility


Mit «Corporate Social Responsibility» (kurz: CSR) wird die gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen und Organisationen bezeichnet. Darunter ist die Verantwortung der Unternehmen und Organisationen für die direkten und indirekten Auswirkungen ihres Handelns und Wirtschaftens auf die Gesellschaft zu verstehen.

CSR umfasst den Beitrag, den Unternehmen und Organisationen zur nachhaltigen Entwicklung der Gesellschaft leisten.

Wie wird CSR definiert?

Bis heute besteht keine einheitliche, allgemein gültige Definition von CSR.
Die Europäische Kommission definierte 2001 CSR «als ein Konzept, das den Unternehmen als Grundlage dient, auf freiwilliger Basis soziale Belange und Umweltbelange in ihre Unternehmenstätigkeit und in die Wechselbeziehungen mit den Stakeholdern zu integrieren». Im Rahmen der EU-Strategie (2011-14) für die soziale Verantwortung von Unternehmen (CSR) formulierte die Europäische Kommission ein neues Verständnis von CSR, welches CSR als «die Verantwortung von Unternehmen für ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft» versteht.
Kommission der Europäischen Gemeinschaften. Grünbuch. Europäische Rahmenbedingungen für die soziale Verantwortung der Unternehmen, 2001.

Europäische Kommission. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen. Eine neue EU-Strategie (2011-14) für die soziale Verantwortung der Unternehmen, 2011.

Im CSR-Positionspapier des Schweizerischen Bundesrates (2015) wird CSR wie folgt beschrieben:
«Die gesellschaftliche Verantwortung der Unternehmen bezieht sich auf die Auswirkungen der unternehmerischen Tätigkeiten auf Gesellschaft und Umwelt. Dies erfordert die Berücksichtigung der Interessen ihrer Anspruchsgruppen (Aktionäre, Arbeitnehmer, Konsumenten, lokale Gemeinschaften, Nichtregierungsorganisationen, usw.). Der Bund versteht CSR als Beitrag der Unternehmen zur nachhaltigen Entwicklung. Die Wahrnehmung der gesellschaftlichen Verantwortung muss sich auf die gesamte unternehmerische Tätigkeit im In- und Ausland beziehen».

Schweizerische Eidgenossenschaft (April 2015). Gesellschaftliche Verantwortung der Unternehmen. Positionspapier Aktionsplan des Bundesrates zur Verantwortung der Unternehmen für Gesellschaft und Umwelt.

Die ISO-Norm 26000 (2010) definiert gesellschaftliche Verantwortung als «Verantwortung einer Organisation für die Auswirkungen ihrer Entscheidungen und Aktivitäten auf die Gesellschaft und die Umwelt durch transparentes und ethisches Verhalten, das
- zur nachhaltigen Entwicklung, Gesundheit und Gemeinwohl eingeschlossen, beiträgt,
- die Erwartungen der Anspruchsgruppen berücksichtigt,
- anwendbares Recht einhält und im Einklang mit internationalen Verhaltens¬standards steht,
- in der gesamten Organisation integriert ist und
in ihren Beziehungen gelebt wird.“

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2011). Die DIN ISO 26000 «Leitfaden zur gesellschaftlichen Verantwortung von Organisationen» - Ein Überblick -.

Was ist nachhaltige Entwicklung?

Der Begriff «nachhaltige Entwicklung» geht auf den Brundtland-Bericht der Weltkommission für Umwelt und Entwicklung von 1987 zurück. Seine Definition lautet: «Nachhaltige Entwicklung ist eine Entwicklung, die die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne zu riskieren, dass künftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse nicht befriedigen können.» (Brundtland-Bericht, 1987)

Nachhaltige Entwicklung als Idee und Ziel macht alle Akteure des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Zusammenlebens zu Mitspielern: Staaten, Unternehmen, Organisationen, Individuen. Sie setzt Zusammenarbeit voraus.

Welche Aspekte umfasst Nachhaltigkeit?

Das Konzept der nachhaltigen Entwicklung umfasst drei Dimensionen: die ökonomische, die ökologische und die soziale:

Ökologische Nachhaltigkeit bedingt, dass die natürlichen Lebensgrundlagen nur in dem Masse beansprucht werden, wie sie sich regenerieren.

Ökonomische Nachhaltigkeit bedingt eine Wirtschaftsweise, die dauerhaft betrieben werden kann.

Soziale Nachhaltigkeit bedingt, dass gesellschaftliche Verhältnisse vom Gedanken der Gerechtigkeit, des Friedens und der Teilhabe getragen werden.

Das Konzept der nachhaltigen Entwicklung verbindet die wirtschaftliche Leitungsfähigkeit mit ökologisch verantwortungsvollem Handeln und gesellschaftlicher Solidarität. Die nachhaltige Entwicklung bedingt, dass die ökonomischen, ökologischen und sozialen Ziele alle gleichzeitig und gleichberechtigt umgesetzt werden.

Welche Aspekte umfasst CSR?

Das Konzept der gesellschaftlichen Verantwortung der Unternehmen lehnt sich an das Konzept der nachhaltigen Entwicklung an und findet folglich in allen drei Dimensionen statt – der sozialen, der ökologischen und der wirtschaftlichen.

Unternehmen, die den Fokus ihrer CSR-Aktivitäten auf die soziale Unternehmensverantwortung legen, setzen sich zum Beispiel mit Anstellungsbedingungen auseinander wie der Lohngerechtigkeit, der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, mit der betrieblichen Gesundheitsförderung, mit Sicherheits- und Ausbildungsfragen oder mit der Integration von Menschen mit Behinderung im Betrieb. Die wirtschaftliche Dimension von CSR umfasst grundsätzlich faire Geschäftspraktiken, Steuerpraktiken und wirksame Massnahmen gegen die Korruption inklusive, wirkt aber auch dann, wenn ein Unternehmen verantwortungsvolle und nachhaltige Investitionen tätigt. Die ökologische Verantwortung wiederum bezieht sich beispielsweise auf den Energie- und Wasserverbrauch im Betrieb oder auf Fragen zu Abfallmanagement, Transport oder den Umgang mit Geschäftsreisen. Die verschiedenen Dimensionen wirken oft ineinander und kommen in manchen Bereichen gleichzeitig vor, so zum Beispiel im Beschaffungswesen.

CSR-Aktivitäten können auf interne Anspruchsgruppen (Mitarbeitende), auf externe Partnerinnen und Partner (zum Beispiel Kundinnen und Kunden) oder auf die Gesellschaft (zum Beispiel lokales oder regionales Umfeld) ausgerichtet sein.

Welcher ist der Nutzen von CSR?

CSR-Handlungsfelder sind ein wichtiges Element der Organisationsgestaltung und Unternehmenskultur einer Organisation oder eines Unternehmens. In der Geschäftsstrategie verankert, wirken sich viele CSR-Massnahmen auf den wirtschaftlichen Erfolg aus. Somit ist CSR längst kein Luxus.

Zahlreiche Familienunternehmen haben bereits Anfang des 20. Jahrhunderts beispielsweise zur Entstehung von vergünstigtem Wohnraum (Arbeitersiedlungen) beigetragen. Sie haben auch wesentlich die Etablierung von Sozialversicherungen beeinflusst, begünstigten die Schul- und Berufsbildung. Viele der lokal oder regional verankerten Unternehmerinnen und Unternehmer sehen sich auch heute in der Pflicht, zum Wohl der Belegschaft und zur Entwicklung der Gesellschaft beizutragen. Gleichzeitig profitieren sie von ihrem Engagement in vielfachem Sinne:

  • Rekrutierung: Das Unternehmen ist gerade für Fachkräfte als Arbeitgeber attraktiv.
  • Tiefe Fluktuation: Soziales Engagement und Sorge fördert die Identifikation der Mitarbeitenden mit dem Unternehmen.
  • Hohe Motivation der Mitarbeitenden.
  • Stabile Beziehungen zu Kunden und Lieferanten.
  • Reputation: hohe Reputation begünstigt die Positionierung der Produkte und Dienstleistungen und erhöht die Kundenbindung.
  • Effizienz: Ressourceneffizienz reduziert die Kosten.
  • Risikominimierung: Gutes Sicherheits- und Gesundheitsmanagement reduziert die Personalkosten.
  • Innovation: CSR ist auch eine Reaktion auf den sich verändernden Zugang zu Ressourcen und auf Rahmenbedingungen im Wandel. Unternehmen, die diesen Wandel antizipieren, fördern die Innovation und gestalten den Technologiewandel mit. Damit erlangen sie einen Wettbewerbsvorteil.
  • Attraktivität auf dem Kapitalmarkt: Gerade für börsenkotierte Unternehmen stellt CSR einen Marktvorteil dar: Langfristig orientierte Anleger (zum Beispiel Pensionskassen, staatliche und öffentlich-rechtliche Institutionen) investieren bevorzugt in Unternehmen, die nachhaltig wirtschaften. Weltweit steigen die sogenannten Social Responsible Investments.
Welche CSR-Richtlinien gelten in der Schweiz?

Die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 nimmt die nachhaltige Entwicklung in Art. 2 Abs. 2 als Ziel auf.

Art. 2 Zweck
1 Die Schweizerische Eidgenossenschaft schützt die Freiheit und die Rechte des Volkes und wahrt die Unabhängigkeit und die Sicherheit des Landes.
2 Sie fördert die gemeinsame Wohlfahrt, die nachhaltige Entwicklung, den inneren Zusammenhalt und die kulturelle Vielfalt des Landes.
3 Sie sorgt für eine möglichst grosse Chancengleichheit unter den Bürgerinnen und Bürgern.
4 Sie setzt sich ein für die dauerhafte Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und für eine friedliche und gerechte internationale Ordnung.

Die Umsetzung von CSR ist in der Schweiz jedoch rechtlich nicht bindend. Der Bund sieht seine Rolle primär unterstützend durch die Bereitstellung von Rahmenbedingungen und der Förderung von CSR: «Zur Förderung der CSR setzt der Bund eine Kombination aus rechtlich nicht verbindlichen Massnahmen (z.B. Empfehlungen) und nötigenfalls ergänzenden gesetzlichen Vorschriften (z.B. öffentliches Beschaffungswesen) ein. Der Bund legt Wert darauf, dass die CSR in erster Linie im Dialog mit Unternehmen und weiteren Anspruchsgruppen gefördert wird».

Den Download finden Sie hier.

Am 1. April 2015 hat der Bundesrat ein «CSR-Positionspapier und einen Aktionsplan» mit verschiedenen Massnahmen zur gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen verabschiedet. Diese Massnahmen zu den Bundesaktivitäten beziehen sich auf vier strategische Bereiche: 

• Mitgestalten der CSR-Rahmenbedingungen;
• Sensibilisieren und unterstützen der Schweizer Unternehmen bei der Umsetzung der CSR
• Stärken der CSR in Entwicklungs- und Transitionsländern
• Fördern der Transparenz von CSR-Aktivitäten. [Link]
Schweizerische Eidgenossenschaft (April 2015). Gesellschaftliche Verantwortung der Unternehmen. Positionspapier Aktionsplan des Bundesrates zur Verantwortung der Unternehmen für Gesellschaft und Umwelt.

Den Download finden Sie hier.

Welche CSR-Richtlinien gelten in der EU?

«EU-Strategie (2011-14) für die soziale Verantwortung von Unternehmen (CSR)»

Mit der EU-Strategie (2011-14) für die soziale Verantwortung der Unternehmen legte die Europäische Kommission einen neuen Aktionsplan und ein neues Verständnis von CSR vor, welches CSR als «die Verantwortung von Unternehmen für ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft» versteht.

Die Kommission hält fest, dass die Entwicklung von CSR weiterhin von den Unternehmen ausgehen sollte. Dabei sollten die Behörden eine unterstützende Funktion einnehmen und «eine intelligente Kombination aus freiwilligen Massnahmen und nötigenfalls ergänzenden Vorschriften einsetzen, die etwa zur Förderung der Transparenz und zur Schaffung von Marktanreizen für verantwortliches unternehmerisches Handeln beitragen und die Rechenschaftspflicht von Unternehmen sicherstellen sollen.»

«CSR-Berichterstattungsrichtlinie» des Europäischen Parlaments und des Rats der Europäischen Union 
Im Jahr 2014 hat das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union die «Richtlinie 2014/95/EU» zur erweiterten CSR-Berichterstattung für grosse, börsennotierte Unternehmen verabschiedet. Diese sogenannte CSR-Berichterstattungsrichtlinie hat zum Ziel, «die Relevanz, Konsistenz und Vergleichbarkeit der von bestimmten grossen Unternehmen und Gruppen in der gesamten Union offengelegten Informationen zu erhöhen».

Konkret sind alle grossen Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedsstaat der EU, die im Geschäftsjahr durchschnittlich mehr als 500 Mitarbeitende beschäftigen, seit dem 1. Januar 2017 verbindlich dazu angehalten, im Rahmen ihrer Geschäftsberichterstattung zusätzlich auch Informationen offenzulegen, die «sich mindestens auf Umwelt-, Sozial-, und Arbeitnehmerbelange, auf die Achtung der Menschrechte und auf die Bekämpfung von Korruption und Bestechung beziehen».

In Deutschland wurden die Inhalte der EU-Richtlinie (2014/95/EU) im Rahmen des «CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes» (CSR-RUG) in deutsches Recht überführt. Eine aktuelle Studie des Deutschen Global Compact Netzwerks und econsense – Forum Nachhaltige Entwicklung der Deutschen Wirtschaft (2018) zeigt erste Ergebnisse zur Umsetzung des deutschen CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes. Den Download finden Sie hier.

Welche Leitsätze und Richtlinien gelten global?

OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen

Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen wurden im Jahr 2011 aktualisiert und von den Regierungen von 42 Staaten (OECD- und Nicht-OECD-Länder) – darunter auch die Schweiz – durch den OECD-Rat auf Ministerebene angenommen. Die Leitsätze für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln sind nicht rechtsverbindliche Empfehlungen zu Themen wie beispielswiese der Offenlegung von Informationen, Menschenrechte, Beschäftigung und Beziehungen zwischen den Sozialpartnern, Umwelt oder Bekämpfung von Korruption. In einem zweiten Teil werden zudem die Umsetzungsverfahren der OECD-Leitsätze erfasst.

Auch wenn die Prinzipien auf Freiwilligkeit basieren, verpflichten sich die Teilnehmerstaaten mit dem Ratsbeschluss, «die Umsetzung der in den Leitsätzen enthaltenen Empfehlungen zu fördern».

Die OECD-Leitsätze finden Sie hier.

UN Global Compact

Der UN Global Compact ist eine Initiative der Vereinten Nationen und umfasst 10 Prinzipien zur verantwortungsvollen Unternehmensführung zu den Kernthemen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umwelt und Korruptionsprävention. Gemäss dem Global Compact Netzwerk Deutschland sind aktuell über 13'000 Unternehmen und Organisationen in 161 Ländern dem UN Global Compact beigetreten. «Mit der Unterzeichnung des UN Global Compact verpflichten sich Unternehmen zur Achtung der 10 Prinzipien und zur Förderung nachhaltiger Entwicklung im eigenen Land und weltweit».

Die 10 Prinzipien des UN Global Compact finden Sie hier.

Globaler Kompass für nachhaltige Entwicklung

Die 193 Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen – darunter auch die Schweiz – haben im Jahr 2015 die «Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung» verabschiedet. Zentraler Bestandteil sind die Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals), welche 17 Ziele für die nachhaltige Entwicklung umfassen und die für alle Staaten gelten.

Die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung finden Sie hier.

ISO Norm 26000

Die ISO Norm 26000 «Social responsibility» wurde im Jahr 2010 von den ISO-Mitgliedern verabschiedet und beinhaltet Leitlinien für Unternehmen (auch für KMU) und Organisationen im privaten und öffentlichen Bereich. Die Empfehlungen zur gesellschaftlichen Verantwortung im Rahmen der ISO Norm 26000 beziehen sich auf sieben Themenfelder: Corporate Governance; Menschenrechte; Arbeitsbedingungen und Arbeitsbeziehungen; Umwelt; Fairer Handel; Verbraucherfragen; Kommunale Interessen und lokale Entwicklung.

Die ISO-26000-Leitlinien finden Sie hier. 

Global Reporting Initiative (GRI)

«Die Global Reporting Initiative“ (GRI) ist eine Organisation, die in einem multinationalen, partizipativen Verfahren Richtlinien für eine umfassende Nachhaltigkeitsberichterstattung entwickelt hat. Diese Richtlinien unterstützen Unternehmen, Regierungs- wie auch Nicht-Regierungsorganisationen weltweit bei der Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten auf freiwilliger Basis. Sie bieten der interessierten Öffentlichkeit Informationen über die Leistung einer Firma im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung und ermöglichen einen Vergleich verschiedener Organisationen durch das Offenlegen bestimmter Kennzahlen und Indikatoren».

Die GRI-Standards finden Sie hier.

ILO-Grundsatzerklärung über Unternehmen und Sozialpolitik

Die Grundsatzerklärung über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik der Internationalen Organisation für Arbeit (ILO) ist ein Referenzrahmen für Unternehmen, die international tätig sind. Die Grundsätze verstehen sich als Leitlinien für multinationale Unternehmen, Regierungen wie auch Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände in Bereichen wie Beschäftigung, Ausbildung, Arbeits- und Lebensbedingungen sowie Arbeitsbeziehungen.

Die ILO-Grundsätze finden Sie hier.

Welche Bedeutung haben die internationalen Richtlinien für Schweizer Unternehmen?

Bislang sind die internationalen Richtlinien rechtlich nicht bindend.

Die Entwicklungen in der EU zeigen jedoch, dass sich CSR weg von einem freiwilligen Engagement der Unternehmen hin zu einem Konzept entwickelt, das freiwillige und verbindliche Elemente enthält. So legt die CSR-Richtlinie der EU von 2014 Berichtspflichten für börsennotierte Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten fest. Diese sind häufig international aktiv, und müssen ihre Nachhaltigkeitsbemühungen entlang ihrer Lieferketten darstellen. Es ist daher zu erwarten, dass mit der Zeit auch die ausländischen (zum Beispiel schweizerische) Zulieferer dieser Firmen Nachhaltigkeitsdaten offenlegen oder Nachhaltigkeitsberichte veröffentlichen müssen. Auch wenn sich die erwähnte EU-Richtlinie auf grosse Unternehmen mit Sitz in den EU-Mitgliedstaaten bezieht, kann sie gerade für Schweizer Unternehmen als Zulieferer relevant werden.

Wie wird CSR im der Schweizer Wirtschaft umgesetzt?

Die konkrete Umsetzung von CSR unterscheidet sich von Unternehmen zu Unternehmen und von Organisation zu Organisation. Das ist auch richtig so, denn es macht einen Unterschied, ob ein Unternehmen international oder lokal tätig ist, in welcher Branche es angesiedelt ist und auf welche Bereiche der Gesellschaft sich sein Handeln und Wirtschaften auswirkt. Unabhängig von der Grösse des Unternehmens, der Branche oder der Lokalität gilt der Grundsatz, dass CSR die eigene Geschäftstätigkeit tangieren und im Sinne der Nachhaltigkeit beeinflussen muss. CSR ist somit kein «Nebengeleis» oder eine «Zusatzleistung», sondern Teil der Geschäftsstrategie.

In einer Studie zu CSR in Schweizer KMUs untersuchte Mariana Christen Jakob (2012) die Motivation von KMUs zur Umsetzung von CSR-Aktivitäten, die jeweiligen Handlungsfelder und die wahrgenommenen Wirkungen von CSR, mit folgenden Erkenntnissen:

- Zentral für die Umsetzung von CSR-Aktivitäten im Unternehmen ist die persönliche Haltung der Eigentümerinnen und Eigentümer oder der Geschäftsleitung zu Themen der unternehmerischen Verantwortung.
- Im Fokus steht dabei das «intuitive Verständnis von sozialen Grundwerten und Unternehmertum» und nicht primär strategische Erwägungen.
- Das Wirkungsfeld der CSR-Aktivitäten bezieht sich vor allem auf die Mitarbeitenden des Unternehmens (interne Anspruchsgruppen), wobei der Kommunikation gegen aussen eher eine geringe Bedeutung beigemessen wird.
- Bei den untersuchten Unternehmen sind zwei unterschiedliche Entwicklungsmuster von CSR erkennbar: Einerseits sind dies Unternehmen (insbesondere KMU mit frühem Gründungsdatum), die ihr CSR-Profil schrittweise über die Zeit entwickeln und anderseits finden sich Unternehmen, die CSR-Elemente bereits bei der Unternehmensgründung strategisch verankern.

Was kann mein Unternehmen tun?

Wie im vorangehenden Punkt erwähnt, kann man die eigene CSR-Strategie Schritt für Schritt entwickeln. In der Anfangsphase können sich die CSR-Massnahmen auf einzelne Bereiche oder Elemente des eigenen Wirtschaftens beschränken. Da aber CSR sinnvollerweise Teil der Geschäftsstrategie ist, müssen nach und nach alle relevanten Unternehmensbereiche und alle drei Dimensionen der Nachhaltigkeit einbezogen werden.

Es gibt bereits verschiedene, auf CSR-Strategie und -Reporting spezialisierte Beratungsangebote (eine Übersicht im Raum Zentralschweiz ist in Vorbereitung). Grundsätzlich gelten folgende Schritte:

  • CSR-Gründe und -Ziele für das eigene Unternehmen definieren: dieser Schritt hilft, Prioritäten bei der Entwicklung der eigenen CSR-Massnahmen zu entwickeln.
  • Bestehende Initiativen und Massnahmen zusammenstellen: Viele Unternehmen setzen in einzelnen Bereichen diverse CSR-Massnahmen um, ohne diese explizit als CSR zu erkennen. Meist verweisen diese bereits auf die Gründe und Ziele einer möglichen CSR-Strategie.
  • CSR in die Geschäftsstrategie integrieren: CSR ist dann glaubwürdig und wirksam, wenn es das Kerngeschäft des Unternehmens umfasst. Deswegen muss eine CSR-Strategie langfristig Teil der Unternehmensstrategie mit messbaren Zielen und Indikatoren werden.
  • Massnahmen definieren und umsetzen
  • Prozesse etablieren
  • Wirksamkeit messen
  • Kommunizieren
  • Lernkreisläufe herstellen
Wo finde ich weitere Informationen?

Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO des Bundes stellt zum Thema Corporate Social Responsibility (CSR) umfassende Informationen zur Verfügung: hier

economiesuisse

Schweizer Forum für nachhaltige Entwicklung

öbu. Verband für nachhaltiges Wirtschaften

Global Compact Network Switzerland

Publikationen
akzente (Nachhaltigkeitsberatung), Studien und Publikationen zum Download
Bertelsmann Stiftung, Beiträge und Publikationen über gesellschaftliches und soziales Engagement von Unternehmen
Bertelsmann Stiftung, Projekt Verantwortungsvolles Unternehmertum und soziale Innovationen
PHINEO gAG, Corporate Volunteering
PHINEO gAG, Social Reporting Standard
Christen Jakob, M. (2012). Corporate Social Responsibility in Schweizer KMU. In Wehner, T. & Gentile G.-C. (Hrsg.), Corporate Volunteering. Unternehmen im Spannungsfeld von Effizienz und Ethik (S. 183-202). Wiesbaden: Springer Gabler.
Christen Jakob, M. & von Passavant, C. (Hrsg.) (2009). Corporate Social Responsibility. Impulse für kleine und mittlere Unternehmen. Frauenfeld/Zürich: Verlag Huber.

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